
Der Staat fördert den Heizungstausch mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW – für Sie kostenlos und unverbindlich.
Für neue Heizungen erhalten Sie bei einer Sanierung Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70 %, kombinierbar mit zinsgünstigen Ergänzungskrediten.
Im Neubau gibt es die Heizungsförderung indirekt im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung (EH 55 / EH 40 mit Nachhaltigkeits-Zertifikat).
Förderung muss vor Maßnahmenbeginn beantragt werden. Wer bereits begonnen hat, kann nachträglich den Steuerbonus nutzen.
Förderfähige Investitionskosten: bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit. Im Mehrfamilienhaus zzgl. 15.000 € pro WE bis zur sechsten, danach 8.000 € pro weiterer WE.
Einheitliche Basis-Förderung für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien – z. B. mit einer Wärmepumpe.
Für den Austausch alter Öl-, Gas-, Kohle-, Biomasse- oder Nachtspeicherheizungen. Gas-/Biomasseheizungen müssen mind. 20 Jahre alt sein. Ab 2029 sinkt der Bonus schrittweise.
Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 40.000 € erhalten zusätzlich 30 % Förderung.
Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme als Wärmequelle.
Pauschaler Bonus für besonders sauber arbeitende Biomasse-Heizungen.
Alle Boni sind kumulierbar. Der Staat begrenzt die Gesamtförderung auf 70 % der förderfähigen Kosten.
Eine Übersicht der wichtigsten Bundesprogramme von BAFA und KfW. Für ein und dieselbe Maßnahme sind Programme in der Regel nicht kombinierbar – wir beraten Sie zur optimalen Wahl.
BEG EM
BEG WG / NWG
BEG KFN / WEF / KNN
KfW 270
Steuerbonus Sanierung
Steuerbonus Lohnkosten
Wir kümmern uns um den kompletten Förderprozess – damit Sie keinen Cent verschenken.
Wir analysieren Ihre Immobilie und ermitteln Ihre maximale Fördersumme.
Sie erhalten einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung – verpflichtet nur, wenn die Förderung bewilligt wird.
Wir stellen den Förderantrag rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn – ohne Mehraufwand für Sie.
Nach erfolgter Installation erhalten Sie Ihren Zuschuss direkt von der KfW ausgezahlt.
Für Betroffene des Hochwassers 2024 in Bayern und Baden-Württemberg gelten erleichterte Förderbedingungen für alle BAFA- und KfW-Programmteile:
Lassen Sie sich von unseren Experten kostenlos beraten und erfahren Sie, wie hoch Ihre individuelle Förderung ausfällt – inklusive kompletter Antragstellung.